EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER LEIPZIG
Vertrauen Sie auf Kompetenz
Überlassen Sie Datenschutz dem Experten
- OPTIMALE BERATUNG
- EXPERTISE
- FLEXIBEL
- KALKULIERBAR
Wir kümmern uns um Ihren Datenschutz.
Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Leipzig sorgen wir für das Einhalten aller gesetzlicher Vorschriften und beraten Sie in allen datenschutzrechtlichen Belangen professionell und sicher.
WÄHLEN SIE IHR DATENSCHUTZ-PAKET AUS
DATENSCHUTZ FÜR UNTERNEHMEN UND VEREINE AUS LEIPZIG
KONZEPT
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Erstellung eines individuellen Datenschutzkonzepts, angepasst an Ihr Unternehmen
Datenschutzaudit Prüfung DSGVO / BDSG
Erstellung von Datenschutzunterlagen
BASIS
- Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
- einfache Bestandsaufnahme der IST-Situation
- Beratung und Betreuung beim Aufbau eines Datenschutzkonzepts
- Prüfung und Überarbeitung bereits vorhandener Datenschutzunterlagen
- Erfüllung der Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten gem. Art. 39 DSGVO
- Laufende Beratung zu datenschutzrechtlichen Themen - 10 h / jährlich inklusive
- 1 x jährliche Berichterstattung
ab 249,00 € zzgl. USt / Monat Laufzeit 24 Monate
EXKLUSIV
- Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
- Datenschutz Bestandsaufnahme der IST-Situation
- Erstellung eines Datenschutzkonzepts
- Beratung bei der Anlage eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anpassung der Rechtstexte auf der Homepage (Datenschutzerklärung)
- Prüfung und Überarbeitung bereits vorhandener Datenschutzunterlagen
- Seminar und Schulung Datenschutz für Mitarbeiter
- Erfüllung der Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten gem. Art. 39 DSGVO
- Laufende Beratung zu datenschutzrechtlichen Themen - 25 h / jährlich inklusive
- mind. 2 x jährliche Berichterstattung
ab 499,00 € zzgl. USt / Monat Laufzeit 24 Monate
WAS IST DATENSCHUTZ? Was macht ein Externer Datenschutzbeauftragter?
Wer muss Datenschutzbestimmungen nach DSGVO beachten?
Dem Datenschutz unterliegen sämtliche Unternehmen, Firmen, Kaufleute, natürliche Personen, Freiberufler, Vereine usw. ausgenommen ist lediglich der rein private Bereich und zum Teil Behörden bei der Verfolgung von Straftaten und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Es kommt nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter an. Die DSGVO spricht in Art. 2 Abs. 2 lit. c von Verarbeitungen personenbezogener Daten, welche durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten erfolgen.Wann ist ein Datenschutzbeauftragter für Leipziger Unternehmen und Vereine zu bestellen?
- Eine Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) ist ab 20 Personen (seit 26. November 2019), welche ständig mit der automatisierten Bearbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, nach § 38 BDSG gesetzlich vorgeschrieben.
- Es genügt jedoch auch, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO vorzunehmen ist. Denn in solch einem Fall, ist eine Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ebenfalls zwingend vorzunehmen. Eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung ist vorzunehmen, wenn beispielsweise eine Videoüberwachung der Geschäftsräume oder des Außengeländes (öffentlich zugänglicher Bereiche) erfolgt.
- Ebenso ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung oder anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden.
Welche Vorteile bietet ein externer Datenschutzbeauftragter?
- kein erweiterter Kündigungsschutz, sondern feste vertraglich vereinbarte Laufzeit
- kalkulierbare und gleichbleibende Ausgaben, Kosten für Ausbildung, Weiterbildungen und Ausfallzeiten durch Abwesenheit entfallen
- kein Interessenkonflikt und Erfahrungsvorsprung (Know-How) durch vielfältige Tätigkeiten
- regional in Leipzig und Region präsent und vor jederzeit vor Ort erreichbar
WARUM EIN EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER aus Leipzig?
Sehr viele Unternehmen und Vereine in Leipzig sind mit dem Thema Datenschutz überfordert und verfügen im Alltagsgeschäft nicht über die notwendigen personellen Ressourcen, um sich dem Thema Datenschutz angemessen zu widmen. Ein interner (betrieblicher) Datenschutzbeauftragter darf keinem Interessenkonflikt unterliegen. Deshalb kommen Mitarbeiter der IT-Abteilung, Personalabteilung oder gar der Geschäftsführung / Vorstand für eine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte nicht in Frage und scheiden von vornherein für diese Position aus. Andere Mitarbeiter müssen sich die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Fachkunde (Datenschutzrecht und IT-Sicherheit, u.a. Rechtskenntnisse, IT-Kenntnisse) erst aneignen und kosten- und zeitintensive Schulungen besuchen, bevor sie die Eignung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten besitzen.
Doch selbst wenn keine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bestehen sollte, hat das Unternehmen gleichfalls verschiedenste datenschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen. Denn die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Datenschutz muss auch ohne Verpflichtung eines Datenschutzbeauftragten umgesetzt werden.
Auch aus diesem Grund bietet es sich an, die Aufgaben an einen externen Berater und für das Thema Datenschutz entsprechend an einen externer Datenschutzbeauftragten zu übertragen. Hierdurch bleibt ihr Unternehmen flexibel und es müssen keine eigenen Mitarbeiter mit einem neuen Aufgabengebiet betraut werden. Denn neben dem Zeitaufwand würde zunächst auch ein erheblicher Kostenaufwand entstehen, um einen Mitarbeiter für den Datenschutz „fit“ zu machen. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag zu monatlich überschaubaren Kosten, welche als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Ein Datenschutzbeauftragter hat seine Aufgaben vollkommen unabhängig auszuführen und soll auch nicht unter dem Druck einer Kündigung Entscheidungen treffen müssen. Auch aus diesem Grund besteht bei einem externen Datenschutzbeauftragten zumeist kein Abhängigkeitsverhältnis und dieser wird unabhängig von unternehmerischen Bedürfnissen und Beweggründen seine Aufgaben und Pflichten ausüben können. Es soll ausgeschlossen werden, dass sich der Datenschutzbeauftragte in einem Interessenkonflikt befindet, dies wird naturgemäß bei einem externen Datenschützer nicht der Fall sein.
Wir wirken auf die Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften nach DSGVO und BDSG hin. Dabei übernehmen wir die Überwachung bestimmter Prozesse und Aufgaben wie der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter sowie die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
Gern beraten wir Sie zu unseren angebotenen Datenschutzpaketen und erstellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.