Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte zur Verwendung des Facebook Pixels

Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte beschäftigte sich aufgrund einer Vielzahl von Anfragen bereits im Jahr 2017 mit dem Facebook-Pixel.

Dieses Tool ermöglicht die Schaltung gezielter Werbeanzeigen und deren Auswertung. In einer veröffentlichten Pressemitteilung vom 4. Oktober 2017 wird mitgeteilt:

dass die Unternehmen, die das Pixel-Verfahren einsetzen, oftmals den Nutzer nicht oder nicht vollständig über den Einsatz von Facebook Custom Audience informierten und kein sog. „WiderspruchsVerfahren“ (Opt-Out) zur Verfügung stellen. Teilweise wurde die Möglichkeit zum Opt-Out eines Nutzers technisch nicht korrekt umgesetzt, so dass trotz Aktionen datenschutzaffiner Nutzer weiterhin Online-Daten an Facebook flossen. Diese Ergebnisse stellen jeweils einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht dar.”

Gleichfalls wird in der Pressemitteilung erwähnt, welche Informationen für die datenschutzkonforme Nutzung in der Datenschutzerklärung vorhanden sein müssen und dass bei der Verwendung der Funktion „erweiterter Abgleich“  welche Kundendaten wie, Name, Vorname, E-Mail Adresse an Facebook übermitteln, nur nach vorherigen Zustimmung durch den Nutzer möglich ist:

„Webseiten-Betreiber dürfen die erweiterte Funktion nur einsetzen, wenn sie vorab eine informierte
Einwilligungserklärung aller Webseiten-Besucher einholen. Ohne wirksame Einwilligung ist die erweiterte
Funktion des Facebook-Pixels datenschutzrechtlich unzulässig.“

Zudem erfolgen detailierte Angaben zu den erforderlichen Hinweispflichten sowie der Verwendung eines Opt-Out-Verfahrens. 

Bei Verstößen gegen diese Hinweispflichten oder eines eigenen Opt-Out-Verfahrens oder bei fehlender vorheriger Einwilligung (bei erweitertem Abgleich) aller Webseitenbesucher haftet nicht Facebook, sondern das Unternehmen, welches dieses unzulässige Werbemittel einsetzt. Es können daher empfindliche Bußgelder drohen. Diese Ansicht wurde nun auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

Quellen: 

Pressemitteilung vom 4. Oktober 2017 des BayLDA

https://www.lda.bayern.de/media/pm2017_07.pdf

Pressemitteilung vom 20. November 2018 des BayLDA

https://www.lda.bayern.de/media/pm2018_18.pdf